Kappeler Schalenger Verein e.V 2012 Impressum
Starbedingungen
Kappeler-Schalengger Verein e.V
Startbedingungen Startbedingungen: 1. Jede Mannschaft besteht aus einem Fahrer und einem Helfer, die beide mindestens 16 Jahre alt sein müssen. 2. Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Gefahr und Verantwortung. 3. Jeder Teilnehmer muss das Anmeldeformular selbst unterschreiben. 4. Die Startgebühr von 10,00 €, pro Person muss bei Erhalt der Startnummer entrichtet werden. Startnummernausgabe erfolgt bis 11.00 Uhr !!! 5. Zugelassen sind nur Schalenggen in überlieferter Ausführung mit Holzkufen oder herkömmlich beschlagen. Als einzige Änderung kann ein Sitzbrett angebracht werden. 6. Schalenggen mit vorstehenden Teilen, sowie jegliche Querverstrebungen , die zu Verletzungen führen könnten, werden zum Start nicht zugelassen. 7. Schuhe mit durchgehender, glatter Sohle sind erlaubt, nicht erlaubt sind aber Metallschienen, Metallkanten und Metallplatten an den Schuhen, sowie zusätzlich aufgebrachte Beläge aller Art. 8. Die Kontrolle der Ziffern 5 bis 7 erfolgt am Start. 9. Sollte bei der Abfahrt einer Mannschaft die Schalengge zu Bruch gehen und sich zur Weiterfahrt auf der Strecke nicht mehr eignen, so kommt die Mannschaft doch in die Wertung, wenn jedes Mitglied der Mannschaft mit einem Teil der Schalengge das Ziel passiert. Diese Teile müssen außerhalb, jedoch entlang der Rennstrecke zum Ziel gebracht werden.
Kappeler Schalenger Verein e.V 2012 Impressum
Starbedingungen
Kappeler-Schalengger Verein e.V
Startbedingungen Startbedingungen: 1. Jede Mannschaft besteht aus einem Fahrer und einem Helfer, die beide mindestens 16 Jahre alt sein müssen. 2. Jeder Teilnehmer fährt auf eigene Gefahr und Verantwortung. 3. Jeder Teilnehmer muss das Anmeldeformular selbst unterschreiben. 4. Die Startgebühr von 10,00 €, pro Person muss bei Erhalt der Startnummer entrichtet werden. Startnummernausgabe erfolgt bis 11.00 Uhr !!! 5. Zugelassen sind nur Schalenggen in überlieferter Ausführung mit Holzkufen oder herkömmlich beschlagen. Als einzige Änderung kann ein Sitzbrett angebracht werden. 6. Schalenggen mit vorstehenden Teilen, sowie jegliche Querverstrebungen , die zu Verletzungen führen könnten, werden zum Start nicht zugelassen. 7. Schuhe mit durchgehender, glatter Sohle sind erlaubt, nicht erlaubt sind aber Metallschienen, Metallkanten und Metallplatten an den Schuhen, sowie zusätzlich aufgebrachte Beläge aller Art. 8. Die Kontrolle der Ziffern 5 bis 7 erfolgt am Start. 9. Sollte bei der Abfahrt einer Mannschaft die Schalengge zu Bruch gehen und sich zur Weiterfahrt auf der Strecke nicht mehr eignen, so kommt die Mannschaft doch in die Wertung, wenn jedes Mitglied der Mannschaft mit einem Teil der Schalengge das Ziel passiert. Diese Teile müssen außerhalb, jedoch entlang der Rennstrecke zum Ziel gebracht werden.